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2018-06-18
Die AK hat es auch schon entdeckt. Es ist aber falsch, dass das “lebenslange Rücktrittsrecht” abgeschafft wird, sondern die finanzielle Konsequenz eines Rücktrittes wird ab 1.1.2019 so verschlechtert, dass niemand den Rücktritt vornehmen wird. Die juristische Kritik an der geplanten Änderung muss lauten:
1) Ein Rücktritt vernichtet den Vertrag. Es ist im ö Rechtssystem so, dass daraufhin beide Seiten ihre Leistungen zurückgeben müssen. Daraus leitet sich ab, dass die Versicherungsnehmer ihre Prämien plus 4 % Zinsen seit Zahlung ohne Abzug von Abschlusskosten oder Veranlagungsverlusten bekommen müssen. Das ändert die Regierung jetzt. Damit wird der Rücktritt pervertiert.
2) Diese Regelung verletzt das Effektivitätsgebot des EU-Rechts. Der EuGH sah im “lebenslangen Rücktrittsrecht” eine effektive Strafe für Versicherer, wenn sie falsch oder gar nicht über das Rücktrittsrecht informieren. Der Vorstoss der Regierung führt dazu, dass das Rücktrittsrecht völlig entwertet wird. Von effektiver Strafdrohung keine Rede mehr. Dieser Unsinn wird irgendwann vom EuGH aufgehoben werden.
Admin - 15:34:51 @ Finanzen, Rechtspolitik | Kommentar hinzufügen
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